Nutzungs- und Lizenzvereinbarungen

Für TIME2TRI Coach


Präambel

TIME2TRI hat eine gleichnamige cloud-basierte Trainingsplattform speziell für den Bereich des Triathlon- und Ausdauersports entwickelt. Im Rahmen dessen bietet TIME2TRI verschiedene SaaS (Software as a Service) Dienste an. Diese sind unter anderem: TIME2TRI Athlete, TIME2TRI Coach, beide erreichbar unter https://app.time2tri.me, und TIME2TRI Spikee, erreichbar unter https://www.spikee.de.

Die vorliegende Nutzungs- und Lizenzvereinbarung regelt die vertraglich zeitlich begrenzte Nutzung dieser Dienste. Sie gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche jederzeit unter https://www.time2tri.me/terms aufgerufen, eingesehen, gespeichert oder ausgedruckt werden können.

Der Kunde - im Folgenden auch Lizenznehmer genannt - plant die Nutzung oder nutzt bereits TIME2TRI Coach sowie die Weitergabe von Lizenzen, die die Nutzung von TIME2TRI Athlete Premium ermöglichen sollen. Für diesen Zweck wird ihm von TIME2TRI ein “Coach-Team” in TIME2TRI Coach zur Verfügung gestellt, zu dem einzelne Coach-Accounts hinzugefügt werden können.

Weiter erwirbt der Lizenznehmer bei Bedarf eine Anzahl von Athleten-Lizenzen, die dem Coach-Team Zugriff auf die Daten des jeweiligen Athleten und dem Athleten wiederum Zugriff auf die Premium-Funktionen von TIME2TRI Athlete ermöglichen.

Dies vorausgeschickt vereinbaren die Vertragsparteien folgendes:

§1 Definitionen

(1) "TIME2TRI Coach" ist eine cloud-basierte Softwarelösung, die sich an Einzeltrainer, Teams, Vereine und Verbände richtet. Mit der Hilfe von TIME2TRI Coach können Trainer alleine und mit anderen Trainern zusammen im Team einzelne oder mehrere Athleten betreuen. Als Voraussetzung muss zur Betreuung beim Athleten TIME2TRI Athlete in der Premium-Version vorliegen.

(2) "TIME2TRI Athlete" ist eine cloud-basierte Softwarelösung, die sich an Triathleten und Ausdauersportler richtet. Sie steht in einer kostenlosen Basis- sowie kostenpflichtigen Premium-Version zur Verfügung. Ein Vergleich zwischen diesen beiden Versionen ist unter https://support.time2tri.me/articles/welche-vorteile-habe-ich-als-premiumnutzer abrufbar.

(3) "Lizenz" ist eine Zugangsberechtigung für die Nutzung von TIME2TRI Coach oder der Premium-Version von TIME2TRI Athlete.

§2 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die allgemeine Nutzung sowie der Erwerb einer Lizenz für die Nutzung von TIME2TRI Coach und der mögliche Erwerb von zusätzlichen Athleten-Lizenzen, die die Nutzung von TIME2TRI Athlete Premium ohne Zusatzkosten nach Maßgabe von §4 ermöglichen.

§3 Lizenz für TIME2TRI Coach

(1) Der Lizenznehmer erwirbt von TIME2TRI eine Lizenz für TIME2TRI Coach zu einem monatlichen Preis in Höhe von 19,99 EUR (Basis), 29,99 EUR (Premium) oder 39,99 EUR (Team) zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

(2) Die Gültigkeit der Lizenz und damit auch die Gültigkeit der Nutzungsberechtigung für TIME2TRI Coach sind an die Laufzeit dieses Vertrags gekoppelt. Sobald die Laufzeit dieses Vertrags abgelaufen ist, endet auch die Gültigkeit der Lizenz und damit auch die Nutzungsberechtigung bzgl. TIME2TRI Coach.

(3) Die Lizenz kann nur einmal aktiviert werden und ist nicht übertragbar.

(4) Während der Vertragslaufzeit kann der Lizenznehmer weitere Lizenzen zu dem in §3 (1) genannten Preis pro Lizenz erwerben.

§4 Lizenzen für TIME2TRI Athlete Premium

(1) Der Lizenznehmer hat die Möglichkeit von TIME2TRI beliebig viele Lizenzen zur Nutzung von TIME2TRI Athlete Premium (Athleten-Lizenzen) zu einem monatlichen Preis in Höhe von 6,99 EUR zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer zu erwerben. Eine Rabattierung erfolgt ab der 21. ten Lizenz (10% Rabatt auf jede weitere Lizenz) sowie ab der 51. ten Lizenz (15% Rabatt auf jede weitere Lizenz).

(2) Werden vom Lizenznehmer Lizenzen in der zweiten Monatshälfte gebucht, wird der monatliche Preis der Lizenz für den laufenden Monat um 50% reduziert.

(3) Die Gültigkeit der Lizenzen und damit auch die Gültigkeit der jeweiligen Nutzungsberechtigungen für TIME2TRI Athlete Premium sind an die Laufzeit dieses Vertrags gekoppelt. Sobald die Laufzeit dieses Vertrags abgelaufen ist, endet die Gültigkeit der Lizenzen und damit auch die Nutzungsberechtigungen bzgl. TIME2TRI Athlete Premium.

(4) Jede Verbindung gem. §5 verbraucht jeweils eine Lizenz nach §4 (1). Jede Lizenz kann nur einmal übertragen werden.

§5 Verbindung zwischen Coach-Team und Athleten

(1) Eine Verbindung zwischen einem Coach-Team und einem Athleten erlaubt dem Coach-Team Zugriff auf die Daten des Athleten sowie ermächtigt das Coach-Team, neue Daten (z.B. Trainingspläne) für den Athleten erstellen zu können.

(2) Um eine neue Verbindung zwischen einem Coach-Team und einem Athleten herzustellen, kann ein Administrator oder Eigentümer eines Coach-Teams neue Athleten über TIME2TRI Coach in das Coach-Team einladen.

(3) Der Athlet erhält daraufhin eine E-Mail, mit der Einladung dem Coach-Team des Lizenznehmers beizutreten. Diese Einladung muss aktiv durch den Athleten angenommen und bestätigt werden. Ab dem Zeitpunkt der Annahme werden dem Athleten alle notwendigen Premium-Berechtigungen erteilt, die Verbindung zum Coach-Team wird hergestellt und eine Lizenz zur Nutzung von TIME2TRI Athlete Premium wird vom Lizenznehmer an den Athleten übertragen. Ab diesem Zeitpunkt hat das Coach-Team die Möglichkeit auf die Daten des Athleten zuzugreifen. Des Weiteren können neue Daten für den Athleten erstellt werden.

(4) Sollte der Athlet zu diesem Zeitpunkt noch keinen Account bei TIME2TRI haben, so wird er nach Annahme der Einladung zum Registrierungsprozess weitergeleitet. Dort erstellt er unter Angabe seiner Email Adresse (dient als eindeutiger Identifikator für den Account), Vorname und Nachname einen neuen Account.

(5) Eine detaillierte Beschreibung des Einladungs-Prozesses ist unter https://support.time2tri.me/articles/schritt-fuer-schritt-neue-athleten-zum-coach-team-hinzufuegen abfrufbar.

(6) Bestehende Verbindungen zwischen einem Coach-Team und einem Athleten können jederzeit pausiert werden. Eine Pausierung hat zur Folge, dass das Coach-Team nicht mehr auf die Daten des Athleten zugreifen kann sowie dass keine neuen Daten mehr für den Athleten erstellt werden können. Des Weiteren werden dem Athleten während der Pausierung die Premium-Berechtigungen entzogen. Der Athlet selbst hat jedoch losgelöst die Möglichkeit, ein Premium-Abonnement eigenständig zu buchen, um weiterhin die Premium-Funktionen nutzen zu können. Der Beginn und das Ende einer Pausierung richtet sich an die unter §7 aufgeführten Laufzeiten.

§6 Nutzungsentgelt und Fälligkeit

(1) Die Gesamtvergütung ergibt sich aus den gem. §3 und §4 definierten monatlichen Preisen. Liegt eine separate Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und TIME2TRI vor, kann der monatliche Preis variieren. In diesem Fall gilt der in dieser Vereinbarung definierte Preis.

(2) Die Vergütung wird für den jeweiligen Monat nach Rechnungsstellung seitens TIME2TRI fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt dabei rückwirkend zum 31. ten des laufenden Monats.

(3) Zur Begleichung der Rechnung stehen dem Lizenznehmer 8 Tage zur Verfügung. Werden diese 8 Tage überschritten dürfen Seitens TIME2TRI zusätzliche Mahngebühren erhoben werden.

(4) Die Rechnung kann wahlweise via PayPal, Lastschrift oder Überweisung gezahlt werden.

§7 Laufzeit, Testphase und Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von mindestens 3 Monaten geschlossen. Die Laufzeit beginnt mit der Übergabe der Lizenzen gem. §3.

(2) Lizenzen zur Nutzung von TIME2TRI Coach haben eine Laufzeit von 3 Monaten. Eine Kündigungsfrist wird nicht vereinbart. Soweit bis zum letzten Tag der Laufzeit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Laufzeit automatisch um weitere 3 Monate.

(3) Lizenzen zur Nutzung von TIME2TRI Athlete Premium (Athleten-Lizenzen) haben eine Laufzeit von 1 Monat, eine Kündigungsfrist wird nicht vereinbart. Soweit bis zum letzten Tag der Laufzeit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Laufzeit automatisch um 1 weiteren Monat.

(4) Jedem Vertrag ist eine 14-tägige, kostenlose Testphase vorangestellt. Die Laufzeit beginnt nach Beendigung der Testphase, sofern der Lizenznehmer der weiteren Nutzung von TIME2TRI Coach zugestimmt hat. Falls der weiteren Nutzung nicht zugestimmt wird, wird der zur Verfügung gestellte Coach-Account unmittelbar gesperrt und nach einem Ablauf von 4 Wochen gelöscht.

(5) Die Kündigung des Vertrags hat in schriftlicher Form (E-Mail oder postalisch) zu erfolgen.

(6) Der Vertrag kann von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der TIME2TRI zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Lizenznehmer sich mit drei Monatszahlungen im Verzug befindet oder Rechte von TIME2TRI dadurch verletzt, dass Lizenzen über das nach diesem Vertrag gestattete Maß hinaus übertragen oder genutzt werden.

(7) Die Kündigung aus wichtigem Grund muss schriftlich erfolgen.

(8) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund verlieren alle Lizenzen sofort ihre Gültigkeit.

§8 Zulässige Nutzung

(1) Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des fälligen vertraglich vereinbarten Nutzungsentgelts gem. §6 das einfache, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Nutzungsrecht an der Software.

(2) Jeder Zugang darf nur und ausschließlich von einer benannten natürlichen Person genutzt werden (Named-User-Prinzip). Der Kunde verpflichtet sich und haftet dafür, dass der Empfänger der Zugangsdaten eines Zugangs diese ausschließlich selbst nutzt.

(3) Eine Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die Software nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen.

(4) Der Kunde darf die Software nicht ändern. Er ist insbesondere nicht berechtigt, ihre Funktionsweise im Wege des sog. „Reverse Engineering“ zu untersuchen, zu dekompilieren, in ihre Bestandteile zu zerlegen und/oder als Grundlage für die Erstellung eigener Softwareprogramme zu verwenden.

(5) Der Kunde darf keine Angriffe oder Lasttests mit der Software vornehmen, die billigend in Kauf nehmen, dass die Software in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird.

(6) Der Kunde haftet dafür, dass die Software nicht zu gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere erstellt und/oder auf dem Server oder lokal gespeichert werden.

(7) Zu Testzwecken zur Verfügung gestellte Accounts unterliegen derselben zulässigen Nutzung.

§9 Verfügbarkeit

(1) TIME2TRI schuldet die Verfügbarkeit der Software und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt.

(2) Die Verfügbarkeit beträgt 99,5% im Jahresmittel, bezogen auf vierundzwanzig Stunden täglich und sieben Tage die Woche. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Pflege, insbesondere geplante Nichtverfügbarkeit, sowie Zeiten, in denen die Software aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von TIME2TRI liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), nicht zu erreichen ist.

(3) TIME2TRI beseitigt innerhalb angemessener Frist die vom Kunden gemeldeten Mängel der Software.

§10 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Nutzung der Software ausschließlich im Rahmen der zulässigen Nutzung nach §8 erfolgt und schützt diese zulässige Nutzung durch geeignete und erforderliche Maßnahmen. Dies betrifft insbesondere die Nutzung jedes Zugangs nur durch eine Person (Named User). Der Kunde wird TIME2TRI unverzüglich unterrichten, wenn er den Verdacht hat, dass der Zugang von nicht berechtigten Personen genutzt werden kann.

(2) Der Kunde meldet Nutzungsbeeinträchtigungen der Software, von denen er der Ansicht ist, dass sie durch TIME2TRI zu beheben seien, grundsätzlich in Textform an TIME2TRI. In der Meldung beschreibt der Kunde möglichst konkret die bestehende Nutzungsbeeinträchtigung, insbesondere Bedingungen, unter denen sie auftritt, Symptome und Auswirkungen. Bestenfalls verbindet der Kunde diese mit aussagekräftigen Screenshots. Dazu steht ihm primär ein Support-Chat in allen TIME2TRI Diensten zur Verfügung. Des Weiteren kann er Probleme via E-Mail an die Adresse get@time2tri.help oder support@time2tri.me melden.

(3) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle Rechte Dritter beim Umgang mit der Software und enthaltenen oder entstehenden Daten beachtet werden. Das umfasst auch, dass der Datenschutz bei der Nutzung der Software die notwendige Beachtung findet und alle ggf. erforderlichen Einwilligungen für die Datenverarbeitung eingeholt werden.

§11 Technische Voraussetzungen

(1) Für die Bereitstellung und notwendige Konfiguration der erforderlichen Hard- und Software (z.B. eines internetfähigen Rechners mit Internetverbindung und zulässigem aktuellen Browser) auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum, in dem TIME2TRI die Software betreibt, bis zum Übergabepunkt trägt der Kunde die alleinige Verantwortung.

(2) Zur Nutzung wird ein aktueller Browser vorausgesetzt. Empfohlen wird Google Chrome oder Mozilla Firefox in der jeweils aktuellsten Version. Ältere Systeme und Browser (z.B. Microsoft Internet Explorer) werden nicht unterstützt.

§12 Haftung

(1) TIME2TRI haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. TIME2TRI haftet ferner für die fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solchen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten haftet TIME2TRI jedoch nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung wirkt auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Arglist, Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder einer ausdrücklichen Garantieübernahme. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

(3) Eine weitergehende Haftung von TIME2TRI besteht nicht.

§13 Datenschutz und -sicherheit

(1) Sowohl TIME2TRI als auch der Kunde werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten und/oder Nutzer auf diese Bestimmungen verpflichten bzw. für diese Verpflichtung Sorge tragen.

(2) Die Leistungen nach diesem Vertrag werden von TIME2TRI als Auftragsdatenverarbeitung im Auftrag des Kunden erbracht, soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogen sind. Der Kunde ist Auftraggeber und verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. TIME2TRI ist verpflichtet, personenbezogene Daten, die im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, geheim zu halten und nur gemäß den Weisungen des Kunden zu verarbeiten. Die Weisungen müssen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.

(3) TIME2TRI wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.

(4) TIME2TRI schützt die bereitgestellten Dienste und Systeme sowie die vom Kunden oder den Kunden betreffenden im Zugriff von TIME2TRI gespeicherten Anwendungsdaten und ggf. sonstigen Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung oder anderweitige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe gleich welcher Art. TIME2TRI ergreift hierzu die geeigneten und üblichen Maßnahmen, die nach dem Stand der Technik geboten sind, unter anderem Virenschutz und Schutz gegen Schadsoftware sowie sonstige Sicherungen einschließlich des Einbruchsschutzes.

(5) Die genannten Pflichten bestehen über das Vertragsende hinaus für weitere fünf Jahre, personen- und kundenbezogene Daten werden unbegrenzt geschützt.

(6) Der Kunde ist berechtigt, sich von der Einhaltung der Datenschutzerfordernisse sowie des sonstigen gesetzes- und vertragskonformen Umgangs von TIME2TRI mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebs der Software nach diesem Vertrag zu überzeugen. Über den Zeitpunkt sowie die Art der Prüfung verständigen sich die Parteien rechtzeitig.

(7) Weiterhin gilt die allgemeine Datenschutzerklärung, die unter https://www.time2tri.me/privacy eingesehen werden kann.

§14 Nennung des Kunden als Referenz

(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass TIME2TRI den Kunden als Empfänger der Leistungen benennt und das Logo des Kunden in Pressemitteilungen sowie in Verkaufs- und Marketingunterlagen, Präsentationen, in sozialen Medien und auf der Website benutzt.

(2) Der Kunde kann der in (1) aufgeführten Einverständnis schriftlich widersprechen.

(3) Sofern vom Kunden gewünscht, ist für Vermarktungszwecke weiterhin eine “Kundengeschichte” vorgesehen, in der der Kunde und dessen Nutzung von TIME2TRI im Alltag vorgestellt wird. Diese Kundengeschichte entsteht in direkter Zusammenarbeit mit dem Kunden. Die Kundengeschichten sind über www.time2tri.me für Dritte zugänglich.

§15 Schlussbestimmungen

(1) Der Lizenznehmer darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers auf Dritte übertragen.

(2) Eine Aufrechnung ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Lizenzgebers statthaft.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers finden auch dann keine Anwendung, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.

(4) Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.

(5) Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

(6) Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke ausweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlerhaften Regelung werden die Vertragsparteien eine wirksame Regelung treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Jetzt registrieren und kostenlos an der Challenge teilnehmen!

Jetzt loslegen
Nach oben